Hinweise für Projektverantwortliche

Auszahlungsweise

Die Reisekosten- und Aufenthaltspauschalen werden vom DNSZ direkt an die Teilnehmenden ausgezahlt, die im Rahmen Ihres Projekts an die jeweils andere Universität reisen. Da es sich um Pauschalen handelt, müssen Flugtickets, Hotelrechnungen usw. nicht beim DNSZ vorgelegt werden. Wir bitten die Projektverantwortlichen nach Abschluss der Veranstaltung(en) um eine Bestätigung, dass die angemeldeten Personen im geplanten Zeitumfang teilgenommen haben.

In Vorbereitung auf Ihr(e) Treffen bitten wir um eine Teilnehmerliste (Name, Universität/Institut, Teilnahmezeit von … bis…, E-Mail-Adresse) aller Beteiligten von CAU, NHH, NTNU, UiB, UiO, UiT, auch derjenigen ohne Anreise (wegen des Bewirtungskostenzuschusses).

Die Teilnehmenden mit Anspruch auf Reisekosten- und Aufenthaltspauschalen erhalten daraufhin von uns einen Bewilligungsbescheid über den jeweiligen Gesamtbetrag mit Bitte um die Kontoverbindung, auf die die Pauschalen überwiesen werden sollen. Die Auszahlung ist ab ca. 6 Wochen vor Reisebeginn möglich.

Die Auszahlung der Reisekosten- und Aufenthaltspauschalen erfolgt vorbehaltlich der Durchführung der Reise im geplanten zeitlichen Umfang und (bei Teilnehmenden von der CAU) vorbehaltlich eines genehmigten Dienstreise-/WinTrip-Antrags bei der CAU-Reisekostenstelle.

 

Die Bewirtungskostenzuschüsse sollen der Vernetzung der beteiligten Arbeitsgruppen dienen und sind daher ausschließlich für gemeinsame Essen der Teilnehmenden aus Norwegen und aus Kiel bestimmt.

Die Bewirtungskosten werden in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben bis zum in der Bewilligung genannten Höchstbetrag erstattet, sofern die in der Bewilligung genannte Teilnehmerzahl erreicht wird. Wenn weniger Personen an den Mahlzeiten teilnehmen, verringert sich der Höchstbetrag entsprechend.

Bei Projekten mit zwei Treffen/Workshops sind Bewirtungsmittel, die bei Teil 1 nicht ausgeschöpft wurden, nicht auf Teil 2 übertragbar.

Die Erstattung erfolgt nach Vorlage und Überprüfung der Belege.

Trinkgelder können nicht erstattet werden.

Projektbericht

Nach Abschluss des Projekts bitten wir um einen kurzen Projektbericht auf Deutsch oder Englisch. Bitte fügen Sie dem Bericht bei:

  • die Programme Ihrer Treffen/Workshops;
  • eine Liste über die Teilnehmenden mit Anreise (mit Aufenthaltszeitraum als Bestätigung für die gezahlten Reisepauschalen);
  • eine Liste über die Teilnehmenden an den vom DNSZ bezuschussten Mahlzeiten.